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EINHALTUNG

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EINHALTUNG

Das Ministerium für Gemeinschafts- und Sozialdienste hat 2010 die Qualitätsmaßnahmenverordnung 299-10 eingeführt, um die Einhaltung des Gesetzes über Dienste und Unterstützungen zur Förderung der sozialen Eingliederung von Personen mit Entwicklungsbehinderungen (SSPSIPDDA) 2008 sicherzustellen.

Jährliche Compliance-Audits werden mit jeder Agentur in sechs verschiedenen Kategorien durchgeführt: Richtlinien und Verfahren, Vorstandsaufzeichnungen, Personal- und Freiwilligenaufzeichnungen, individuelle (Kunden-) Aufzeichnungen, Aufzeichnungen und Dokumentation sowie Standortbegehungen.

Seit 2010 wurden als Reaktion auf zusammengesetzte Ergebnisse früherer Compliance-Audits von Behörden in der gesamten Provinz und in jüngerer Zeit auch der Bericht des Ombudsmanns 2016 Richtlinien mit Schwerpunkt auf Verhaltensunterstützung und Anbieter von Einfamilienhäusern zu den ursprünglichen Compliance-Prüfungspunkten hinzugefügt. -

 

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